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Awareness / ISK / Überblick

Für Stämme/Bezirke: Fahrplan zur Erstellung eures ISK!

Um euch durch den Djungle von Dokumenten und Begriffen gut durchzuführen, haben wir einen Fahrplan ISK entworfen, an dem ihr euch entlang arbeiten könnt.

Hier zum Fahrplan

Awareness beschreibt die bewusste Wahrnehmung und Sensibilität für Risiken, Gefährdungen oder problematische Situationen. Es geht sowohl um das individuelle Bewusstsein als auch die gemeinsame Verantwortung, durch Aufmerksamkeit und achtsames Handeln Schutz, Sicherheit und respektvolle Zusammenarbeit zu fördern.

Wir nutzen diesen Oberbegriff umfassend für die folgend Themen:

Außerdem helfen euch folgende Informationen:

Ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) ist ein verbindlicher Handlungsrahmen einer Einrichtung, der Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Nachsorge bei Gewalt, Missbrauch oder Grenzverletzungen festlegt. Es dient dazu, sichere Strukturen zu schaffen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Betroffene wirksam zu schützen. Jede Ebene unseres Verbandes (Stamm/Bezirk/Diözese) muss für sich ein ISK erstellen.

⇒ ausführlicher Artikel ISK

Die Risikoanalyse dient als Grundlage zur Erstellung und Überarbeitung eines ISK.

Manchmal wird auch von Risiko- und Schutzanalyse gesprochen, um zu betonen, dass auch die Schutzaspekte beleuchtet werden. Wir verwenden zugunsten der Lesbarkeit Risikoanalyse, auch wenn die Methoden beides beleuchten.

⇒ ausführlicher Artikel Risikoanalyse

Dies ist ein für Veranstaltungen benanntes Team idealerweise unterschiedlichen Geschlechts, die benannt und oder kenntlich gemacht werden. Sie sind ansprechbar bei Fragen und Bedürfnissen. In anderen Kontexten wird auch Schutzhütte, offenes Ohr, Wohlfühl-Team als Name verwendet. Dieses Team ist nicht verpflichtend, sondern nur ein Vorschlag, wie man Prävention in euren Gruppierungen weiter ausbauen kann und das Wohlbefinden der Teilnehmenden verbessern könnte.

Stand 12/2025: Wir haben das Konzept auf den letzten Veranstaltungen erfolgreich getestet. Die Auswahl eines Teams, Kennzeichnung der Personen, Aufgaben-Klärung sollen jetzt noch vereinheitlicht und dokumentiert werden.

Für die Sensibilisierung im Bereich Prävention und Intervention ist der Besuch einer Präventionsschulung äußerst empfehlenswert und durch die Präventionsordnung des Bistums Würzburg Pflicht.

⇒ ausführlicher Artikel Präventionsschulung

Prävention sexualisierter Gewalt zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche vor Grenzverletzungen und Übergriffen zu schützen. Sie schafft Aufmerksamkeit für Risiken, stärkt klare Regeln und qualifiziert Verantwortliche, um Machtmissbrauch frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Ziel ist es, sichere Räume zu gestalten, in denen Kinder und Jugendliche respektiert und geschützt werden.

Essentieller Teil der Prävention in unserem Verband und in eurer Gruppierung ist: Besuch einer Präventionschulung, Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis, Erstellung eines ISK

Intervention bei sexualisierter Gewalt bezeichnet das gezielte Handeln bei einem Verdacht, einer Grenzverletzung oder einem Übergriff. Sie umfasst das ernsthafte Wahrnehmen von Hinweisen, den Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie die Einleitung klar geregelter Schritte. Ziel ist es, weiteren Schaden zu verhindern, Verantwortungen zu klären und angemessene Unterstützung sicherzustellen.

Im Kontext Awareness ist der Verdacht von sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen gemeint. Das Wort Verdacht heißt heißt explizit auch, dass er sich nicht bestätigen muss. Es ist aber wichtig Situationen, die ihr beobachtet ordentlich aufzuarbeiten und nicht auf sich beruhen zu lassen.

Bei einem Verdachtsfall in eurer Gruppierung holt euch bitte Unterstützung. Dazu könnt ihr beim Diözesanbüro, dem Diözesanvorstand oder den Ansprechpersonen des Bundesverband (hier) anfragen. Diese werden mit euch die nächsten Schritte nach dem Handlungsleitfaden (Downloadordner https://dpsgw.de/dl-isk » Präventionsrelevante Dokumente) besprechen und in Absprache mit euch begleiten.

Alle Angestellten des Bistum Würzburg unterliegen der sog. Meldepflicht, das gilt für unsere Büromitarbeitende, sowie die Stabsstelle. Die unabhängigen Ansprechpersonen sind daran nicht gebunden. Ausführlich beschreiben wir das im FAQ

03/2022 Beschluss der Diözesanversammlung zur Einrichtung einer AG ISK
bis 07/2024 Erstellen des ISK durch die AG
03/2024 Infoabende in allen Bezirken zum ISK
07/2024 bis 08/2025 Überarbeitung des ISK DV und Muster-ISK Bezirk/Stamm durch den DiVo
Absprachen mit Präventionsstelle
04/2025 bis 12/2025 Erstellen von Material zur Erarbeitung eines ISK Bezirk/Stamm
01/2026 bis 09/2026 Festlegen eines ISK in allen Bezirken/Stämmen
02/2026 Termine für Nachfragen zur Erstellung eines ISK
Buchung: https://go.dpsgw.de/isk-info

Änderungsprotokoll

Datum Autor*in Änderung
2025-12-15
– 2026-01-09
JB, MK Material und Erklärung für Stämme/Bezirke
2025-08-18 MK Erste Version, Begriffe, Zeitachse
  • public/awareness/start.txt
  • Zuletzt geändert: 2026/01/09 12:55
  • von maximiliankroth